AGB

Glasoptik Goslar UG

Glasoptik Goslar UG – Im Schleeke 40 – 38642 Goslar

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Juni 2024

  1. Geltung der Bedingung
  2. Die Lieferung, Leistung und Angebote der Glasoptik Goslar UG erfolgt ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen/Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  3. Abweichungen von diesem Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Glasoptik Goslar UG sie schriftlich bestätigt.
  1. Angebot und Vertragsabschluss
    1. Die Angebote der Glasoptik Goslar UG sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Glasoptik Goslar UG. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
    2. Bestellte Mengen können über- oder unterschritten werden, wenn sie sich außerhalb der Genbindegrößen der Glasoptik Goslar UG bewegen oder wenn es sich um Sonderanfertigungen handelt. Für die Berechnung die die von der Glasoptik Goslar UG festgestellte Stückzahl maßgebend.
    3. Die Angestellten der Glasoptik Goslar UG sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über die Inhalte des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
  1. Preise/Preisbindung
    1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Glasoptik Goslar UG an die in Ihrem Angebot enthaltenden Preise 5 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
    2. Die angegebenen Preise verstehen sich per Stück oder Gebinde.
  1. Verpackung
    1. Einwegverpackungen gehen in das Eigentum des Käufers über. Leihverpackungen sind restlos entleert innerhalb von 3 Monaten in wiederverwendungsfähigem Zustand frei Goslar zurückzugeben. Erfolgt keine entsprechende Rückgabe des Leihgutes, so ist die Glasoptik Goslar UG berechtigt, den Wert des Leihgutes dem Kunden in Rechnung zu stellen. Leihgebinde dürfen nicht zur Aufbewahrung fremder oder gebrauchter Produkte benutzt werden; sie sind vor Witterungseinflüssen zu schützen.
  1. Liefer- und Leistungszeit
    1. Lieferfristen und Termin gelten, sofern die Glasoptik Goslar UG sie nicht durch eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich angegeben hat, nur annähernd. Die Lieferfristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Teillieferungen sind zulässig und werden gesondert in Rechnung gestellt.
    2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Glasoptik Goslar UG die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich macht – hierzu gehört insbesondere Streik, Aussperrung, Rohstoffmangelsituationen, Verkehrsstörungen, Wettereinfluss, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Glasoptik Goslar UG eintreten, hat die Glasoptik Goslar Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termin nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Glasoptik Goslar UG, die Lieferungen und Leistungen um die Dauer der Behinderung
  1. Gefahrübergang
    1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware zwecks Versendung das Lager der Glasoptik Goslar UG verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Glasoptik Goslar UG unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
  2. Nimmt der Kunde ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen nicht ab, oder wird auf Wunsch des Kunden der Versand verzögert, ist die Glasoptik Goslar UG berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern oder selbst zu verwahren. Der Kunde hat die entstehenden Lagerkosten, mindestens 0,5% des Kaufpreises für jeden Monat, zu tragen, es sei denn, dieser weist nach, dass die tatsächlich entstandenen wesentlich geringer sind. Die Glasoptik Goslar UG ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über die Ware zu verfügen und dem Kunden mindestens 20% des Kaufpreises in Rechnung zu stellen,es sei denn, dieser weist nach, dass der tatsächlich entstandene Schaden erheblich geringer ist.
  1. Zahlung
    1. Soweit nicht anderes vereinbart, sind die Rechnungen der Glasoptik Goslar UG innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Serviceleistungen sind sofort netto Kasse zahlbar.
    2. Die Glasoptik Goslar UG ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Der Kunde wird über die Art der erfolgten Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Glasoptik Goslar UG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
    3. Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Glasoptik Goslar UG berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Weiter ist die Glasoptik Goslar UG berechtigt, für jede Mahnung dem Kunden einen Bearbeitungsaufwand von 10,00 EURO in Rechnung zu stellen.
    4. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche gelten gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstrittig sind.
  1. Eigentumsvorbehalt
    1. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum der Glasoptik Goslar UG (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich künftiger entstehender oder bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen für besonderes bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Saldoforderung.
    2. Vermischt der Kunde die Ware der Glasoptik Goslar UG mit anderen beweglichen Sachen untrennbarer Weise, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wert anteilsmäßig (Rechnungswert) auf die Glasoptik Goslar UG übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum der Glasoptik Goslar UG unentgeltlich.
    3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubtes Handel, etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Glasoptik Goslar UG ab, die die Abtretung annimmt. Der Kunde ermächtigt die Glasoptik Goslar UG die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
    4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Glasoptik Goslar UG hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigten.
    5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist die Glasoptik Goslar UG berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegeben falls Abtretungen des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Glasoptik Goslar UG liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
  2. Mängelrügen, Gewährleistung
  1. Für Sach – und Rechtsmängel haftet die Glasoptik Goslar UG im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts andres ergibt. Eine über die gesetzliche Gewährleistungsvorschrift hinausgehende, unselbstständige Garantie wird nur bei besonders bezeichneten Waren bzw. bei ausdrücklich schriftlicher Garantieübernahme gewährt.
  2. Sachmängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung und sofortiger Einstellung etwaiger Vermischung und Verarbeitung schriftlich binnen Wochenfrist, beginnend mit dem Eingangstag der Lieferung beim Kunden, zu rügen; nicht offensichtliche Mängel binnen Wochenfrist nach ihrer Entdeckung. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung sofort auf Ihre Identität zu überprüfen. Unterlässt der Kunde unverzügliche Anzeige bei der Glasoptik Goslar UG, gilt die Lieferung als genehmigt. Die Untersuchungspflichten gemäß § 377 HGB bleiben unberührt.
  3. Wird ein Sachmangel an der gelieferten Ware nachgewiesen, so wird von der Glasoptik Goslar UG eine Ersatzlieferung zur Verfügung gestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde das mangelhafte Produkt bzw. Produktteil an die Glasoptik Goslar UG zurückgesendet hat. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung, oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Herabsetzung des Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche sind, soweit nicht zwingend gesetzliche Vorschriften bestehen, ausgeschlossen.
  4. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung stehen dem Kunden nur dann zu, wenn die Pflichtverletzung von der Glasoptik Goslar UG oder einem Ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
  5. Gibt der Kunde der Glasoptik Goslar UG keine Gelegenheit, sich von dem Vorliegen des Sachmangels zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, ist die Glasoptik Goslar UG gegenüber geltenden gemachten Gewährleistengenansprüche zur Zurückhaltung berechtigt.
  6. Die Gewährleistungspflicht der Glasoptik Goslar UG erlischt bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der gelieferten Ware sowie fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Ware durch den Kunden.
  7. Die Glasoptik Goslar UG ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, solange der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber der Glasoptik Goslar UG im gesetzlichem Umfang nicht erfüllt hat.
  8. Ergibt die Überprüfung eines gerügten Mangels, dass eine Gewährleistung- bzw. Garantiefall nicht gegeben ist, gehen die Kosten der Überprüfung sowie die Fracht – und Versandkosten zu Lasten des Kunden.
  9. Die Angaben der Glasoptik Goslar UG zum Liefer- und Leistungsgegenstand in den Katalogen, Prospekten, Werbung und Preislisten stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen und Richtwerte dar. Sie sind nur annähernd und ohne Gewähr . Die Übernahme von Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien und der Ausschluss branchenüblicher Abweichungen bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
  1. Sämtliche Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten.
  1. Haftung
    1. Soweit nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen die Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug oder Verletzung von vertraglichen Pflichten, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubte Handlungen, auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Mängelansprüchen des Kunden stehen, zugestanden werden, sind sie soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung durch die Glasoptik Goslar UG.
    2. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen gegenüber dem Kunden werden außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    3. Beratungen und Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen der Mitarbeiter der Glasoptik Goslar UG, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sofern das Produkthaftungsgesetz Anwendung findet, gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Absatz 1 und 2 nicht für die daraus herrührenden Ansprüche des Kunden auf Haftung und Gefährdung, Körperschäden und private Sachschäden, es sei denn, das Gesetzt lässt eine solche Haftungsfreizeichnung ausdrücklich zu.
    4. Für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangener Gewinne oder Ansprüche Dritter, wie die Haftung ausgeschlossen.
    5. Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren möglich Eintritt bei Auftragsannahme nach den der Glasoptik Goslar UG damals bekannten Umständen zu rechnen war.
    6. In jedem Fall sind Schadensersatzansprüche auf das fünffache des Auftragswerts begrenzt.
    7. Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von zwölf Monaten nach Lieferung.
  1. Daten
    1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen und/oder geschäftsbezogenen Daten gespeichert und im Rahmen der beiderseitigen geschäftlichen Beziehung genutzt werden.
  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
    1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Glasgotik Goslar UG und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    2. Soweit gesetzliche zulässig, wird für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Glasoptik Goslar UG und dem Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Braunschweig als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
  2. Unwirksamkeit von Klauseln
    1. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beidseitiger Interessen am nächsten kommt. Die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen wird dadurch nicht berührt.